Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – nicht den der Versicherung.
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das gesetzliche Recht, einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben.
Ein freier Gutachter arbeitet unabhängig – nicht im Interesse der Versicherung.
Studien zeigen: Freie Gutachter ermitteln oft höhere und realistischere Schadensbeträge.
Die Kosten für Ihr Gutachten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Je nach Situation das passende Gutachten – immer präzise, rechtssicher und unabhängig.
Das klassische Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall – für Haftpflicht- und Kaskoschäden.
Ermittlung des aktuellen Markt- oder Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs.
Professionelle Prüfung vor dem Autokauf – für Ihre Sicherheit.
Unabhängige Dokumentation von Schäden für rechtliche Auseinandersetzungen.
Ermittlung Ihres Anspruchs auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Spezialisierte Gutachten für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
In 4 Schritten zu Ihrem professionellen Gutachten
Anruf oder E-Mail
Besichtigung vor Ort
Analyse & Dokumentation
Erhalt & Beratung
Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten meist innerhalb von 24 - 48 Stunden.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls müssen Sie in der Regel keine Kosten für das Gutachten selbst tragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, die notwendigen Kosten für die Schadensermittlung zu übernehmen.
Alles, was Sie über Kfz-Gutachten wissen müssen
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